Rainhard Fendrich Konzert wird stattfinden

Das Konzert von Rainhard Fendrich am 11. März in der Olympiahalle kann stattfinden! Einlass ist um 18:00 Uhr und es gibt noch Tickets an der Abendkasse. Bitte beachtet die folgenden Hinweise und Corona-Regelungen:

Liebe Besucher:innen,

wir freuen uns sehr, Ihnen auch unter den anhaltenden Umständen Live-Veranstaltungen erlebbar zu machen. Um ein sicheres Umfeld schaffen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Informationen sowie Ihre Unterstützung bei deren Umsetzung. Herzlichen Dank!

Für die Veranstaltung gilt die 2G-Regel. Zutritt wird ausschließlich vollständig geimpften oder genesenen Personen gewährt. Personen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der 2G-Regelung ausgenommen.Um für den damit verbundenen 2G-Check genügend Zeit zu haben, bitten wir Sie uns durch eine rechtzeitige Anreise zu unterstützen. Um die Wartezeit zu verringern, empfehlen wir einen digitalen Impfnachweis (CovPass oder Corona WarnApp).

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines Attestes im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, haben in Kombination mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 h ist, oder eines Antigen-Test, der nicht älter als 24 ist, und unter Vorlage eines Lichtbildausweises Zutritt zur Veranstaltung.

Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, einschließlich des Sitzplatzes, gilt durchgängig die FFP2-Maskenpflicht. Medizinische, Alltags- oder Stoffmasken sind nicht zulässig. Die Maske darf kurzzeitig zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen, muss jedoch danach wieder direkt aufgesetzt werden. Bitte unterstützen Sie uns durch die Einhaltung der Regelungen und halten Sie sich an die Maskenpflicht. Nur so können derzeit Konzerte dieser Größenordnung stattfinden.

Bitte beschränken Sie mitgebrachte Gegenstände auf das Wesentlichste und denken Sie neben den „essenziellen Begleitern“ wie Handy, Schlüsselbund, und Portemonnaie an einen gültigen Lichtbildausweis und ihren 2G-Nachweis. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Regelung ausgenommen und benötigen als Nachweis einen gültigen Kinderpass bzw. Kinderausweis.

Der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt. Offensichtlich alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt.

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